Azubileben

Mittwoch, 28. Januar 2009

Die Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft

In der sozialen Marktwirtschaft überlässt der Staat der Wirtschaft nicht vollkommen die Steuerung über den Marktmechanismus. Der Staat mischt sich in folgenden Dingen ein:
  • Konjunktur und Beschäftigungspolitik, um einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen
  • Wettbewerbspolitik, um die Versorgung der Bevölkerung zu sichern
  • Einkommenspolitik, wenn der Marktmechanismus unsozial wirkt
Dies alles ist im § 1 des gesetztes zu Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitätsgesetzt) festgelegt.


Diese Wirtschaftspolitischenziele sind Unterziele der Gesellschaftspolitik. Möglichkeiten des Staates um Wirtschaftspolitik zu betreiben sind Ordnungs- und Ablaufpolitik.
Ordnungspolitik: Diese bildet den rechtlichen Dauerrahmen des Staates, in welchem der Wirtschaftsprozess langfristig stattfindet. Grundlage ist das Grundgesetz. Eine soziale Marktwirtschaft kann nur dann funktionieren, wenn auf dem Märkten Wettbewerb herrscht. Wettbewerb, der zur Leistung anreizen und den Wirtschaftsprozess steuern soll ist nur in einer Volkswirtschaft mit privaten, unabhängig wirtschaftenden Unternehmen denkbar.
Die Ordnungspolitik umfasst z.B.:
  1. Wettbewerbspolitik
  2. Verbraucherschutz/ Verbraucheraufklärung
  3. Arbeits- und Sozialordnung
  4. Umweltschutz
Damit werden jedoch die Freiheit des Einzelnen, das Gewinnstreben und andere Eigentumsrechte zum Wohl der Gemeinschaft eingeschränkt.

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite